AGB

1. Allgemeines, Vertragsabschluss  
 
 
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von AL-Labortechnik e.U. schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung an AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH, spätestens mit Annahme unserer Lieferung, gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.
1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH bedarf es nicht.
1.3 An AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch Telefax).
1.4 Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
 
 
2. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt  
 
 
2.1 Unsere Preise sind Netto-Preise in Euro ab "Lieferwerk" zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Preisangabe im Einzelfall erfolgt die Berechnung nach der am Liefer- bzw Leistungstag gültigen Preisliste von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk oder Lager.
2.2 Der Kaufpreis ist sofort mit Lieferung bzw Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH behält sich vor, bestimmte Auftraggeber nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern.
2.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls iSd § 1333 ABGB die Kosten zweier Mahnschreiben in Höhe von je € 25,00, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH vorbehalten. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
 
 
2.4 Gegen Forderungen von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
2.5 Die von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, sowie von allfälligen Beschädigungen oder einem Besitzwechsel zu verständigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Überlassung der Ware nur zulässig, wenn uns diese vorher unter Bekanntgabe des Namens/der Firma und der Geschäftsanschrift des Käufers/Berechtigten bekannt gegeben wurde und wir dieser zustimmen. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Gleichzeitig ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt; wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Lieferung / Leistung
       
 
 
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von AL-Labortechnik e.U.  aus Gründen, die AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH nicht zu vertreten hat, sowie bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen, ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Besteller und AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Befindet sich AL-Labortechnik e.U.  in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.4 Für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Firmensitz von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben.
3.5 Verpackungsmaterial nehmen wir, mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall, nur bei gesetzlicher Verpflichtung zurück. Sofern uns eine Rücknahmeverpflichtung nach den Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung trifft, erfolgt eine Rücknahme eines Altgerätes nur Zug um Zug gegen Erwerb eines gleichwertigen neuen Gerätes sowie gegen Verrechnung einer Aufwandsentschädigung von € 200,00.
 
 
4. Haftung
 
 
4.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Bestellers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Eine Haftung von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH für Personenschäden des Bestellers besteht in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 0,7 Mio.
4.2 In Fällen grober Fahrlässigkeit besteht eine Haftung von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Bestellers nur, soweit Deckung aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, und zwar betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 0,7 Mio. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH hat der Geschädigte zu beweisen.
4.3 Der Haftungsausschluss gemäß Punkt 4.1 und 4.2 gilt nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Bestellern oder Dritten gegenüber AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH aus dem Titel "Produkthaftung" gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
5. Gewährleistung
       
 
 
5.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
5.2 Allfällige Mängel hat uns der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens innerhalb von acht Tagen ab Lieferung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
5.3 Ist eine Lieferung mangelhaft, so erfolgt die primäre Gewährleistung nach Wahl von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH durch Verbesserung/Nachbesserung oder Austausch.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Das Recht zum Regress gegenüber AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.
5.5 Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern höchstens des halben Kaufpreises der vom Mangel betroffenen Lieferung.
 
 
 
 
 
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte / Unterlagen
 
 
6.1 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, wird AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH im Rahmen der Gewährleistung gemäß Punkt 5. nach eigener Wahl auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
6.2 Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Waren eingesetzt wird.
6.3 Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen; er hat uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
6.4 Von uns übergebene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden oder anders als für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
 
 
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht
 
 
7.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht Amstetten. AL-Labortechnik & Diagnostik GmbH ist überdies berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
7.2 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.